Fakten und Neuerungen (wie eRechnung) einfach und verständlich erklärt
Die Umsatzsteuer, systematisch auf Ebene der Unternehmen als durchlaufender Posten konzipiert, kann ein echter Kostenfaktor werden. Nicht zuletzt durch die Einführung von § 38 EGAO hat die Finanzverwaltung neue Möglichkeiten erhalten: Sie kann bei einzelnen Steuerarten oder Sachverhalte bei Betriebsprüfungen die Ermittlungen beschränken, sofern ein wirksames Tax Compliance Management System vorliegt. Der Freistaat Bayern hat derart qualifizierten Steuerpflichtigen konkrete Vorteile in Aussicht gestellt. Umso wichtiger ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften sowie die Optimierung der Prozesse im Unternehmen. Ein Beispiel: die Einführung der elektronischen Rechnung zum 01.01.2025. Sie umfasst neben der Erzeugung eines elektronischen Datensatzes und der Weiterverarbeitung auf der Empfängerseite auch Meldepflichten zur Finanzverwaltung. Diese werden in kommenden Jahren in Europa vereinheitlicht.
Im Seminar erfahren Sie, was aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht bei der Erbringung von Güterbeförderungsleistungen zu beachten ist. Zudem erkennen Sie die Risiken aus fehlerhaften Eingangsrechnungen von Subunternehmen. Ausführungen zu selbständigen Nebenleistungen, zur Behandlung von Demurrage und Detention sowie zu den Regelungen des Reverse-Charge-Verfahrens runden die Thematik ab.
Diese Themen werden wir behandeln:
Referent:
Termin:
Dienstag, 20.05.2025
Dienstag, 09.12.2025
jeweils 09:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Tagunsgort:
LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure e. V.
Georg-Brauchle-Ring 91
80992 München
Seminargebühr:
€ 399,00 LBS-Mitglieder und Mitglieder eines DSLV-Landesverbandes
€ 519,00 Nichtmitglieder
Wir berechnen nach § 4 Nr. 22 a) UStG keine MwSt.
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